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Eine Herausforderung mit gesetzlicher Grundlage für jedes Unternehmen!
ID.KOM stellt Ihnen einen externen Datenschutzbeauftragten zur Verfügung, der sich um die Richtlinien und Bestimmungen für Sie kümmert.

Wer muß einen Datenschutzbeauftragten bestellen?
Die Aufgaben und Tätigkeiten eines Datenschutzbeauftragten werden in Deutschland im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Die Bestellung ist gesetzlich erforderlich, sofern personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet werden.
Dies sind z.B. Arbeitnehmer-Informationen in Personalabteilungen oder auch Kunden- oder Nichtkunden-Informationen. Dies betrifft alle Unternehmen, Vereine, Kanzleien, Arztpraxen, sofern mindestens 10 Personen mit der Verarbeitung dieser Daten beschäftigt sind.
Allein der Zugriff auf diese Daten ist ausreichend. Bei manueller Datenverarbeitung ist dies erst ab einer Unternehmensgröße von 20 Beschäftigten notwendig, Teilzeitkräfte zählen in jedem Falle voll.
Manche Branchen müssen gemäß gesetzlicher Regelungen unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten einen Datenschutzbeauftragten bestellen.
Welche Aufgaben hat ein Datenschutzbeauftragter?
Zu den wichtigsten Aufgaben gehören:
» Überwachung ordnungsgemäße Anwendung der EDV und Programme » Überwachung der Befugnisse und Beschränkungen
» Überwachung des Selbstbestimmungsrechtes des Eigentümers
» Schulung und Unterweisung der Mitarbeiter
Entscheidend ist dabei die entsprechende Fachkunde des Datenschutzbeauftragten. Die alleinige Bestellung zum Datenschutzbeauftragten innerhalb eines Unternehmens erfordert auch die entsprechend nachgewiesene Fachkunde und Zuverlässigkeit.
Die erforderliche Zuverlässigkeit können nur Personen ausüben, die keinen Interessenskonflikt bei der Ausübung Ihrer Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter haben. Daher scheiden im Regelfall Mitarbeiter mit Leitungsfunktion, Teilhaber, Geschäftsführer, Abteilungsleiter (ibs. Personal- und IT-Leiter) aus.
Vorteile des EXTERNEN Datenschutzbeauftragten:
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» keine Schulungskosten » keine Freistellung Ihrer Mitarbeiter » kein erhöhter Kündigungsschutz » keine Interessenskonflikte » keine interne Konfliktsituation » hohe Fachkompetenz » breiter Erfahrungsschatz » schnelle Lösung » hohe Akzeptanz » aktive Qualitätssicherung » optimales Preis- und Leistungsverhältnis |
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