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ID.KOM informiert:
Preisänderung zu den Microsoft Online Services ab 01. April 2023

IT-Security-Sicherheit-Absicherung

Zum 01. April 2023 hat Microsoft eine Preiserhöhung für seine Onlinedienste um 11 Prozent vorgenommen. Warum, welche Produkte und für viele andere Fragen haben wir hier die Antworten für Sie aufgelistet.

Warum erhöht Microsoft die Preise?

Um für alle Regionen eine vereinheitliche Preisgestaltung, lokale Währungsschwankungen und den Wechselkurs der jeweiligen Währungen zu US-Dollar widerzuspiegeln, wurden die Preise erhöht.

Welche Produkte sind von der Preiserhöhung betroffen?

Das komplette Microsoft Onlinedienst Portfolio, wie zum Beispiel Microsoft 365, Office 365 und Dynamics 365. Hardware, On-Premises-Lizenzen und Privatkundenangebote sind von der Preiserhöhung nicht betroffen.

Hat die Preisanpassung für mich als Kunde Auswirkungen?

Wenn die Verträge vor Ende März 2023 angepasst wurden, zählen noch die alten Preise bis zum Ende der Vertragslaufzeit. Verträge oder Vertragserneuerungen, welche ab dem 01. April 2023 geschlossen werden, werden mit den neuen Preisen berechnet.

Gibt es auch Änderungen an meiner Vertragslaufzeiten oder meinen Konditionen?

An Ihren bestehenden Verträgen ändert sich während der Vertragslaufzeit nichts.

Wird durch die neuen Preise eine langfristige Preisstabilität gewährleistet?

Die Preisstabilität kann durch den Abschluss eines Abonnements, von zum Beispiel 12 Monaten oder 36 Monaten gewährleistet werden.

Wenn nach dem 01. April 2023 mein Bestand erweitert wird, welchen Preis zahle ich dann?

Für Lizenzen, welche zu einem laufenden Abonnement hinzugebucht werden, gelten die ursprünglichen Konditionen, wenn diese vor dem 01. April 2023 gestartet wurden.

Habe ich als Kunde ein Sonderkündigungsrecht?

Für die Produkte, welche von der Preiserhöhung betroffen sind, steht Ihnen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung ein Sonderkündigungsrecht zu. Bei einer Kündigung Ihrerseits, endet der Vertrag für das betroffene Produkt nicht zum 01. April 2023, sondern zum jeweiligen Ende der Vertragslaufzeit.

Sollten Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht keinen Gebrauch machen, wird die Preiserhöhung zum angegebenen Zeitpunkt wirksam.

Wird es in Zukunft weitere Preisanpassungen wegen Währungsschwankungen geben?

Künftig wird Microsoft die Preisfestsetzung in lokaler Währung zweimal im Jahr prüfen und die entstehenden Währungsschwankungen gegenüber dem US-Doller berücksichtigen. Dadurch möchte Microsoft für mehr Transparenz und Planbarkeit sorgen. Somit sollen die Produkte von Microsoft zu einem branchenüblichen Preismodell führen.

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